Insiderhandel

Die Bedeutung des Insiderhandels für Privatinvestoren

Insiderhandel gilt entweder als rechtswidriges Verhalten oder aber Anleger versuchen hieraus wichtige Hinweise über die Verfassung eines Unternehmens abzulesen.

Der meist unbemerkte rechtswidrige Insiderhandel

Als rechtswidrig gilt es, wenn das obere Management Kenntnisse über sensible Daten zum eigenen Vorteil nutzt. So wird der CFO im Rahmen der Erstellung der Quartalszahlen bereits sehr früh wissen, wie das jeweilige Quartal verlaufen ist. Anschließend werden die Daten aufbereitet und dem CEO zur Verfügung gestellt. Es folgt eine Besprechung, und erst dann werden die Zahlen veröffentlicht. So kann es mitunter vorkommen, dass an diesem Prozess beteiligte Personen bereits einige Tage vor der Veröffentlichung wissen, ob und inwieweit die Markterwartungen erfüllt wurden.

Gerade bei Überraschungen ist zu erwarten, dass die Aktienkurse heftig reagieren. Benutzt nun ein Insider seinen Wissensvorsprung dazu, beispielsweise vor Veröffentlichung schlechter Zahlen den eigenen Aktienbestand zu reduzieren, so handelt es sich dabei um rechtswidrigen Insiderhandel. Selbiges gilt auch für einen Vertriebschef, der etwa einen Millionenauftrag an Land gezogen hat und sich vor Bekanntgabe noch schnell mit Aktien oder Optionen des eigenen Unternehmens eindeckt.

Schwarze Schafe gibt es überall und wird es auch immer wieder geben. Wir haben ein Rechtssystem, das sich darum kümmert. Für uns Anleger ist das zwar ärgerlich, wir können es aber nicht zu unserem Vorteil nutzen.

Rechtmäßiger Insiderhandel als Indikator für den Handel mit Aktien?

Anders sieht es mit der Auswertung von rechtmäßigem Insiderhandel aus. Insider kaufen und verkaufen Aktien, wie jeder normale Anleger auch. Insider erhalten beispielsweise in unserem heutigen System häufig Aktienoptionen als Bestandteil ihrer Vergütung. Je nach Aktienkursentwicklung können diese Optionen dann in Aktien getauscht werden. Auf diesem Wege gelangen unternehmensnahe Personen immer wieder an eine große Anzahl von Aktien des eigenen Unternehmens.

Dabei gilt, dass Insider jede Transaktion der Börsenaufsicht BaFin melden müssen. Die Transaktionen lassen sich dort von jedermann kostenfrei einsehen. Wenn Sie dort einmal selbst nachschlagen, werden Sie eine große Menge ausgeübter Aktienoptionen finden. Allerdings eignen sich Aktienverkäufe von Insidern nur sehr selten als Indikator für einen bevorstehenden Kurssturz. Meistens gibt es ganz profane Gründe für den Verkauf der Aktien – der Insider könnte gerade ein Haus gekauft haben, oder er hat sich eine Segelyacht geleistet, einen Luxusurlaub oder nicht zuletzt kommt es immer wieder vor, dass bei Scheidungsfällen der Ehefrau eine hohe Abfindung gezahlt werden muss, für die einfach durch den Verkauf der Aktien die nötige Liquidität geschaffen wird.

Oder, und auch das wird häufig unterschätzt, der Insider möchte gerne ein diversifiziertes Portfolio haben. Im Heibel-Ticker erkläre ich immer wieder wie wichtig es ist, nicht sprichwörtlich alle Eier in einen Korb zu legen. Noch stärker gilt dies für Angestellte eines Unternehmens, die einen Großteil ihres Vermögens in Aktien ihres Unternehmens wiederfinden und zusätzlich noch in Sachen Gehalt von demselben Unternehmen abhängig sind.

Es ist also sehr verständlich, dass Insider ihre Unternehmensbeteiligung an dem Unternehmen, bei dem sie auch noch beschäftigt sind, niedrig halten wollen.

Bei Verkäufen gibt es also meist gute Gründe, die rein persönlicher Natur sind und nichts mit dem Unternehmen zu tun haben. Anders verhält es sich, wenn ein Insider einen auffallend großen Anteil verkauft und wenn gleichzeitig über diesen Insider bekannt ist, dass er keinerlei finanzielle Verpflichtungen damit decken möchte. Hier könnte es sich um ein Warnsignal handeln, doch um das besser zu beurteilen, müssen Sie sich sehr genau über den verkaufenden Insider informieren.

Anders sieht es bei Käufen durch einen Insider aus, diese können Rückschlüsse auf die Unternehmensverfassung erlauben. Prüfen Sie, ob der Kauf als Ausübung von Optionen stattfand, dann ist die Transaktion eher unerheblich. Handelt es sich jedoch um einen nennenswerten Betrag des Insiders, den er aus seinem eigenen Vermögen zusätzlich in das Unternehmen einbringt, dann kann das ein gutes Signal für das Unternehmen sein.

Aber auch hier müssen Sie genau prüfen, um welchen Insider es sich handelt. Was wird dieser Insider an Wissen haben, das ihn so positiv stimmt? Und ist dieser Insider pfiffig oder lag er schon öfter mit seiner Einschätzung falsch? Denn auch Insider können gewissermaßen betriebsblind sein, verliebt in ein neues Produkt oder geblendet von kurzfristigen Sondereffekten in der Bilanz. Auch Insider sind Menschen, die sich irren können.

Ich schaue mir in meinem Heibel-Ticker Börsenbrief regelmäßig den Insiderhandel in Unternehmen an und berichte gegebenenfalls im Heibel-Ticker über auffällige Transaktionen.