Leserfragen (Oktober 2025)


 Frage vom 20.10.2025

#Gold-Absicherung über Put

Lieber Herr Heibel,
Sie hatten den hohen Goldpreis zum Anlass genommen, die Gold-Absicherungsposition wieder auf den Zielwert zu reduzieren und zugleich indirekt in Frage gestellt, ob sich der Aufwand lohnt, physisches Gold umzutauschen.
Haben Sie vielleicht eine Idee zur Absicherung der aktuell hohen Gewinne bei Gold für diejenigen, die ihr Gold im Tresor behalten möchten, vielleicht in Form einer günstigen Put-Option?
Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße
Michael aus Düsseldorf

 Antwort:

Ich denke schon, dass der Goldpreis derzeit in einem „Spike“ nach oben läuft und jederzeit korrigieren könnte … jedoch kann die Rallye auch noch mehrere Monate weiterlaufen. Ich habe da keine feste Meinung zu, daher spekuliere ich nicht auf einen Preisrückgang, sondern reduziere nur mein Engagement.

Eine Put-Absicherung kostet Geld. Sie wird um so teurer, je stärker der Goldpreis steigt. Sie würden mit einer Absicherung quasi aussteigen - und zwar überproportional. Wenn Sie also bspw. ein Viertel Ihrer Gold-Position mit einem Put absichern wollen, würde ein weiterer Anstieg dazu führen, dass Sie weniger als drei/Viertel der nächsten Auswärtsbewegung mitmachen.

Falls Sie das wirklich möchten, würde ich einen Put-Basispreis knapp unter dem aktuellen Niveau wählen, also bspw. bei 4.000 USD. Als Restlaufzeit wähle ich stets 1-3 Jahre. So komme ich bspw. auf folgenden Put-Schein:

SocGen Put 18.12.26 Gold 4000 Optionsschein
WKN: FD0UE4 ISIN: DE000FD0UE40

Ich habe Ihnen mal [in dieser Datei](https://www.heibel-ticker.de/admin/downloads/BS-Gold-Put-FD0UE4%252Exlsx) die Kalkulation des Optionsscheinpreises eingetragen und zwei Szenarien erstellt. Hoffe, das hilft.

RÜCKANTWORT
Lieber Herr Heibel,

Ihre Analyse hat mir sehr geholfen: Eine kleine Absicherung bringt kaum Vorteile, und die Kosten überwiegen. Da ich Gold zur Absicherung halte, ist ein zusätzlicher Schutz kontraproduktiv.
Ich bleibe daher bei meiner Position und bedanke mich ganz herzlich.

Viele Grüße
Michael aus Düsseldorf


 Frage vom 19.10.2025

#Wachstum von Fair Isaac strapaziert die Bilanz und führt zu negativem Eigenkapital

Sehr geehrter Herr Heibel,
Gestatten Sie eine kleine Anmerkung zu einem Ihrer im neuen Heibel-Ticker neue vorgestellten Unternehmen:
Fair Isaac (Fico).
Für mich ist u.a. auch eine "gesunde" Bilanz bei der Entscheidung für die Investition in ein Unternehmen von Bedeutung. Fair Isaac hat ein negatives Eigenkapital in Höhe von 1,8 Mia US$, das entspricht in etwa dem dreifachen des aktuellen Jahresgewinnes. Diese Größenordnung ist für mich, trotz der anderen positiven Aspekte, ein Ausschlusskriterium für eine Investition.
Ansonsten finde ich insbesondere Ihre Kommentare zur allgemeinen Lage als ausgesprochen hilfreich für eigene Investitionsentscheidungen, deshalb in diesem Sinne: Weiter so!
Mit freundlichem Gruß
Harald aus Hafenlohr

 Antwort:

Vielen Dank für das Lob und für Ihren Hinweis. Negatives Eigenkapital heißt: Die Verbindlichkeiten plus Rückstellungen übersteigen die bilanzierten Vermögenswerte. Anders formuliert: Das Unternehmen steht bilanziell unter „Netto-Passiva“. Fair Isaac hat mehr an finanziellen Verpflichtungen als es aktuell an Vermögen besitzt. Für eine konservative Bilanzanalyse mag das ein Ausschlusskriterium sein.

Allerdings ist Fair Isaac ein sehr „asset-light“ Unternehmen (also wenig materielle Vermögenswerte und kaum Investment-Assets), das hauptsächlich Daten, Software und Lizenzrechte besitzt. Ein negatives Eigenkapital stellt hier nicht akut ein existentielles Risiko dar, zumindest, solange das Geschäftsmodell funktioniert und viel Cashflow generiert wird. Dennoch bleibt das Risiko, wenn das Wachstum schlagartig ausbleibt. Sollten regulatorische Änderungen das Geschäftsmodell einschränken oder Rückstellungen stark steigen, dann kann ein Unternehmen mit negativem Eigenkapital deutlich angreifbarer sein. Zudem ist bei solchen Fällen die Rücklagen- und Risikopuffer-Situation schwächer.

Unternehmen mit hohen Wachstumsraten „strapazieren“ ihre Bilanz, weil sie ihr Geschäftsmodell so schnell ausweiten möchten wie möglich. Das tun sie, weil sie von ihrem Geschäftsmodell überzeugt sind. Dabei kann es vorübergehend zu negativem Eigenkapital kommen, was in meinen Augen dann eher eine Folge des hohen Wachstums ist. Natürlich ist ein Investment in Unternehmen mit hohen Wachstumsraten risikoreicher als in Unternehmen mit soliden Bilanzkennzahlen. Auch hier gilt: Je höher die Gewinnchance, desto größer auf das Risiko. Das muss einem natürlich stets bewußt sein. Mit meiner Analyse suche ich die am schnellsten wachsenden Unternehmen mit dem für das hohe Wachstum vergleichsweise geringsten Risiko heraus. Leider gibt es keine eierlegende Wollmilchsau: Hohe Wachstumsraten bei geringem Risiko :-)


 Frage vom 14.10.2025

#Vanguard und Blackrock Großaktionäre bei Quantum Computing

Sehr geehrter Herr Heibel,

zu den Meme-Aktien noch eine Anmerkung:

Es wundert mich, dass bei einigen die Vanguard Group Inc. und
Blackrock Inc. stark als holder vertreten sind ????

z.B.
Quantum Computing 34,11 % 23,92 5
D-Wave Quantum 8,04 % 6,88 %
Plug Power Inc. 8,82 % 7,23 %

Freundliche Grüße, Andreas aus Mondsee, Österreich

 Antwort:

BlackRock und Vanguard sind in diesen Fällen nicht spekulative Großinvestoren, sondern strukturelle Indexhalter. Vanguard und BlackRock verwalten gigantische Summen – gemeinsam rund 20 Billionen US-Dollar – und ein Großteil davon steckt in passiven Indexfonds (ETFs). Diese Fonds bilden einfach einen Index oder eine andere thematische Auswahl von Aktien nach. Teilweise gibt es gar nicht so viel Auswahl an Aktien von großen Unternehmen, um ein Thema zu bedienen: Bspw. Quantum. Da wird dann ein Hype-Thema beworben und die Fonds-Anbieter müssen die eingesammelten Anlegergelder dann auf die entsprechenden Themenaktien verteilen.

Das heißt also nicht, dass deren Fondsmanager bewusst auf diese spekulativen Werte setzen. Vielmehr ist die große Beteiligung vielleicht einfach nur ein Zeichen des Vertriebs-Erfolges.


 Frage vom 13.10.2025

#US-Dollar Wechselkurs könnte robuste US-Konjunktur spiegeln

Sehr geehrter Herr Heibel ,

es ist mal wieder soweit, daß ich neben dem üblichen Lob, Zusammenhänge vortrefflich erklären zu können, auch mal wieder ein paar Anmerkungen machen möchte.

Nun jeder, der schon einen Urnenplatz auf dem Friedhof gekauft hat verkauft in weiser Voraussicht seines Todes gleich alle Aktien, die in einer eventuellen Blase enden könnten...
;)))
Mir ging es eher darum, und so schätze ich werden es viele sehen, die diese Vorsorge treffen, dass die Last der Entscheidungen der Hinterbliebenen im Zeitpunkt der größten Trauer gemildert werden soll.
So ist es auch alte chinesische Tradition sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod zu beschäftigen, wenngleich ich selbst nicht Chinese bin.

Ihre Gedanken bei der Konstruktion des Vergleiches habe ich sehr wohl verstanden, und insofern fühle ich mich auch nicht auf den Schlips getreten, den ich nun seit 2 Jahrzehnten auch schon nicht mehr trage.
:))
Eine Entschuldigung Ihrerseits ist deshalb auch in keinster Weise erforderlich.
Dennoch wollte ich mal auf meinen Aspekt zum Thema hinweisen.

Nun zu viel wichtigeren Inhalten Ihres Heibel-Tickers dieser Woche:
Sie beschreiben eine Pause in der Abwertung des US-Dollars, die aus Sicht steigender Staatsverschuldung zu erwarten ist. Möglicherweise auch durch weitere Zinssenkungen, die wir im Euro-Raum aus Inflationsgründen nicht mitmachen können.
Andererseits beschreiben Sie die Auswirkungen des KI-Booms auf die Gewinnentwicklung der daran beteiligten US-Unternehen und die Wirtschaft in USA im Allgemeinen, bei gleichzeitiger Abstinenz der Investoren in Europa, flankiert von hohen Energiepreisen...

Ist in dieser Konstellation nicht zu erwarten, dass weitere Gelder in Form von Investitionen als auch Finanzanlagen sich eher in Richtung USA bewegen und der Dollar trotz Staatsverschuldung garnicht mehr schwächer werden muss ???

Auf Ihre reflektierte Antwort zu Ihren eigenen Ausführungen bin ich gespannt.

Zum Ende einer Woche Ihren Heibel-Ticker zu lesen ist immer wieder spannend und fordert das Mitdenken.

In diesem Sinne weiterhin viel Erfolg und ein langes Leben
Werner aus Dreieich

 Antwort:

Vielen Dank für Ihren Hinweis: Der Vergleich war vielleicht nicht optimal, ich werde mir beim nächsten Mal etwas anderes ausdenken :-).

Bezüglich des US-Dollar Wechselkurses gibt es derzeit sehr viele gegenläufige Entwicklungen, so dass es mir schwer fällt, eine Richtungsentscheidung zu treffen. Das Zinsniveau in den USA ist noch deutlich höher als in Europa, spricht also für einen festen US-Dollar - aber in den USA werden für das laufende Jahr noch zwei Zinssenkungen erwartet, in Europa wird keine Zinsänderung erwartet. Die USA wird dadurch verhältnismäßig unattraktiver gegenüber dem Euro-Währungsgebiet. Die Euro-Stärke könnte also anhalten.

Sie beobachten richtig, dass die USA durch den Einsatz von KI künftig Produktivitätssprünge machen könnte (mMn dürfte). Aber echte Produktivitätssprünge und daraus resultierende Gewinnsteigerungen benötigen Zeit. Heute sehen wir zunächst große Investitionen. Es sind gerade mal die Chip-Hersteller, die heute schon kräftige Umsatz- und Gewinnsprünge verzeichnen. Selbst bei den Erbauern der KI-Rechenzentren wird es noch ein oder zwei Jahre dauern, bis daraus wirkliche Umsatz- und Gewinnsprünge abzuleiten sind. Und die Protagonisten der KI-Anwendungen, ServiceNow, Salesforce, SAP und Adobe bspw. werden eine Umbruchphase durchstehen müssen, bevor sich KI-Nutzen in der Bilanz zeigen.

Bis dann irgendwann Industrie, Pharma, Logistik, etc. davon profitieren, dauert es meiner Einschätzung nach noch ein paar Jahre.

Nun habe ich mir noch die Sentiment-Verfassung bezüglich des Wechselkurses angeschaut. Tatsächlich verzeichneten wir in den vergangenen Wochen ein Stimmungshoch über mehrere Wochen, wie wir es in den vergangenen 22 Jahren nur sehr selten sahen. Und tatsächlich folgte innerhalb eines Jahres danach regelmäßig ein deutlicher Rückgang des Wechselkurses … , doch eben teilweise erst nach einem Jahr. Zwischenzeitlich konnte der Wechselkurs noch deutlich steigen.

Wir haben also aktuell erste Anzeichen für eine Überhitzung hinsichtlich des US-Dollar Wechselkurses, doch noch kein Verkaufssignal. Für ein Verkaufssignal könnte der Wechselkurs noch einen weiteren Spike nach oben vollziehen und die Stimmung ein weiteres Mal auf Rekordhöhen hieven. Meist gab es beim Wechselkurs ein Doppeltop, bevor eine Trendumkehr zu verzeichnen war.

Hmm, wir sind derzeit stark in US-Aktien investiert - aber nicht wegen eines vermeintlich schwachen Wechselkurses, sondern wegen der besseren wirtschaftlichen Aussichten in den USA gegenüber Europa. Die Wechselkursentwicklung war für uns ein Gegenwind, doch wir konnten US-Aktien in unser Heibel-Ticker Portfolio holen, die überproportional zulegten und somit trotz gegenläufigem Wechselkurs eine ordentliche Performance ermöglichten. Sollte nun der Wechselkurs drehen, würde dies unseren US-Aktienwerten helfen, den US-Unternehmen jedoch nicht, da deren Exporte teurer würden.

Kurz gesagt: Aktuell spekuliere ich nicht auf eine bestimmte Wechselkursrichtung. Dazu müsste das Missverhältnis noch deutlicher werden. Mag sein, dass dies in ein paar Monaten anders aussieht - derzeit jedoch halte ich mich diesbezüglich zurück.


 Frage vom 09.10.2025

#Übernahmegerüchte zu PSI: Bleibt das Privileg der Steuerfreiheit?

Hallo Herr Heibel,
ich lese seit vielen Jahren mit Begeisterung als zahlendes Mitglied Ihren Börsenbrief und habe eine Menge dabei gelernt.
Im Jahr 2006 habe ich Aktien der PSI AG (A0Z1JH) gekauft und diese bis heute gehalten so dass eine ordentliche Wertsteigerung zustande kam :-)
Heute ging es mit PSI nochmal 20 % nach oben, der Grund sind Übernahmegerüchte.
Meine Frage: Soviel ich weiss sind Kapitalerträge aus Aktien-Kursgewinnen steuerfrei, wenn der Erwerb vor 2009 stattgefunden hat (keine Abgeltungssteuer).
Wie verhält es sich mit diesem "Privileg" wenn eine Übernahme stattfindet und ich nicht verkaufe sondern meine Aktien umtausche?

Vielen Dank vorab und beste Grüße,

Olaf aus Berlin

 Antwort:

Oh, das ist kompliziert. Kurz gesagt: Wenn die Übernahme als Fortführung bzw. Verschmelzung gewertet wird, können Sie Ihr Steuerprivileg behalten (Bestandsschutz). Sollte die Übernahme eine Barabfindung beinhalten, oder aber durch eine ausländische Gesellschaft (nicht EU) erfolgen, so dürfte dies als Gewinnrealisierung gewertet werden. Ihr Gewinn wäre dann natürlich steuerfrei, aber künftige Gewinne auf die neuen Anteile müssten Sie dann versteuern.

Derzeit gibt es Gerüchten zufolge drei Interessenten, wir sind weit davon entfernt, über Details einer eventuellen Übernahme zu spekulieren. Daher kann ich Ihre Frage aktuell noch nicht mit Gewissheit beantworten.


 Frage vom 07.10.2025

#Finanzministerium stuft BYD-Aktiensplitt als zu versteuernden Gewinn ein

Hallo Stephan,
das übliche Lob am Anfang: :-)
Ich lese gefühlt schon seit Ewigkeiten mit und auch wenn mein eigenes Plus-Abo schon mehr als 10 Jahre her ist konnte den Ticker schon oft im Bekanntenkreis als Lektüre empfehlen, um Zusammenhänge verständlich erklärt zu bekommen.

Das erste Mal sende ich nun auch mal eine Frage mit der Hoffnung es verständlich erklärt zu bekommen:
Die Kapitalmaßnahme von BYD (A0M4W9) ist Dir sicherlich nicht entgangen und auch die steuerliche Behandlung dieses "Splits".
Es wurden Aktien 1:3 ausgegeben, dabei aber 1 Drittel als "geschenkt" / Bonus ausgereicht und damit wurden Steuern auf den "Gewinn" fällig.
Faktisch bekamen, zumindest in Deutschland, die Inhaber der Papiere einen gedrittelten Kurs aber anschließend noch eine saftige Abbuchung für einen angeblichen Gewinn abgebucht.
Da sich der ganze Prozess mit den "Bonusaktien" auch noch über mehrere Monate hin zog waren die Aktien quasi geblockt und nach Murphys Law fielen sie währenddessen auch noch im Wert.
Interessanterweise waren sich die Banken anfangs selbst nicht einig wie der Vorgang zu behandeln ist.
Irgendwie mag ich noch immer nicht glauben daß das rechtens sein kann, denn faktisch hat sich an der Depotzusammensetzung nichts geändert wenn man den am Split-Tag gegebenen Kurs als Basis nimmt.

Grüße und Dir weiterhin einen analytischen Durchblick.
Marcus

 Antwort:

Mein üblicher Dank für das übliche Lob ;-).

Oh nein, da laufen Sie in die gleiche Problematik hinein, die mich im Rahmen des Google-Aktiensplitts im Jahr 2014 viel Nerven kosteten. In aller Kürze:

Die Bank versteckt sich hinter offiziellen Schreiben des Finanzministeriums. Das Finanzministerium stufte den Aktiensplitt als „Geschenk“ für die Aktionäre ein, die ja nach dem Splitt bei Google doppelt so viele Aktien hatten. Auf das Geschenk wurde von der Bank automatisch die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt. Auf meine Beschwerde hin wurde mir mitgeteilt, dass ich ja im Rahmen der Steuererklärung das Geld zurückfordern könne.

Ich hatte zwischenzeitlich sogar die Ursache für das Problem gefunden: Die Einstufung durch die Finanzbehörde erfolgte automatisch aufgrund der entsprechenden Merkmale in WM-Daten. WM-Daten ist die Datenbank für Deutschland, in der Aktien und alle relevanten Vorgänge eingeschlüsselt und hinterlegt werden. Banken, Broker und Finanzbehörden greifen auf diese Daten zu. Ich hatte mich mal erkundigt, was der Zugriff kostet: Es war ein sechsstelliger Betrag.

Die entsprechenden Merkmale für den Aktiensplitt werden vom Unternehmen selbst vorgegeben, also in meinem Fall von Google. Da muss wohl ein Google-Mitarbeiter überfordert gewesen sein, die lokalen Schlüsselmerkmale aller Länder der Welt, wo Google-Aktien gehandelt werden, korrekt einzustufen. Meine Hinweise an die IR-Abteilung von Google blieben damals ebenfalls unbeantwortet. WM-Daten „kann da nichts machen“ und im weiteren verlauf der Kette gab es niemanden bei Banken, WM-Daten oder Finanzbehörden, der diesen offensichtlichen Fehler eigenverantwortlich korrigierte.

Das Finanzamt erstattete mir die zu Unrecht abgeführte Steuer also zunächst nicht, da ich ja Aktien von Google „geschenkt“ bekommen hätte. Auf meinen Hinweis, dass sich der Kurs dadurch halbiert habe, wurde ich auf das Kursrisiko bei Aktien hingewiesen. Ich vereinbarte also einen persönlichen Termin beim Finanzamt. Im Gespräch mit der für diesen Fall zuständigen Mitarbeiterin wurde ich irgendwann gefragt: „Herr Heibel. Wofür genau steht der Begriff ‚split' bei Aktiensplit?“ Das war der Augenblick, an dem ich erkannte, das mitunter verantwortliche Sachbearbeiter in völliger Unkenntnis weitreichende Entscheidungen treffen.

Knapp zwei Jahre nach dem Aktiensplit bekam ich die Steuer „verrechnet“ mit den im Jahr der Auszahlung abzuführenden Steuern. Ungeschehen konnte dieser Vorgang nicht mehr gemacht werden. Das Finanzministerium hat meines Wissens bis zum heutigen Tag noch nicht seine Einschätzung zum Google-Aktiensplit als „Geschenk“ korrigiert.

Später traf ich einen Banker der mich darauf hinwies, dass es immer die Möglichkeit gibt, dem Vorgehen der Bank zu widersprechen. Sie können Ihrer Bank untersagen, die Steuer abzuführen, müssen dafür jedoch unterschreiben, dass Sie allein für das daraus folgende Risiko verantwortlich sind und dass Sie gegen den Rat der Bank agieren. Beim nächsten Mal würde ich diesen Weg einschlagen.

Wenden Sie sich also an Ihre Bank und fordern Sie die Erstattung der abgeführten Steuer „gegen den Rat der Bank und auf eigene Gefahr“. Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät.


 Frage vom 06.10.2025

#6,75% auf UBM Green Bonds mit 5 Jahren Laufzeit

Sehr geehrter Herr Heibel!

Seit Jahren bin ich ein treuer und glücklicher Abonnent Ihres so hervorragenden Börsenbriefes.
Ich habe diesmal eine Frage zu einem Anleiheanbieters aus Österreich. Es handelt sich um die den UBM Green Bond 2025 – 2030 mit einer Verzinsung von 6,75 %, die mir attraktiv erscheinen.
Da ich Anleihen aus Deutschland wegen der sonst anfallenden Quellensteuer nicht gerne kaufe, wäre ich über eine Beurteilung Ihrerseits sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert aus Baden in Österreich

 Antwort:

Der Emittent Ihrer Anleihe ist die ABM Development AG, die in Hotels und Bürogebäude investiert. Die von Ihnen genannte Anleihe wird von Bloomberg als Investment Grade 10 eingestuft: 1 ist die beste Einstufung, bis 10 spricht man von Investment Grade. Eine Stufe schlechter würde man von High Field sprechen.

123 Mio. EUR Jahresumsatz stehen 580 Mio. EUR Schulden gegenüber. Das ist in der Immobilienbranche nicht unüblich. In den vergangenen Jahren wurden meist Verluste eingefahren, lediglich 2021 wurde mal ein Gewinn ausgewiesen. Der freie Cashflow ist negativ, was insbesondere bei Zinspapieren in meinen Augen problematisch ist. Bei der für Ende Oktober angekündigte neue Anleihe, die Sie interessiert, wird ein Zins von 6,75% angeboten, Laufzeit 5 Jahre. Das Volumen der Schulden würde dadurch nochmals um 100-120 Mio. EUR erhöht.

Kurz gesagt: Wenn Sie einen eigenen Einblick in das Unternehmen haben und Sie sich davon überzeugen können, dass die Investitionen des Managements solide sind, dann können Sie diese hochverzinste Anleihe kaufen. Für mich gibt es da ein paar Warnsignale, die ich bei der vermeintlich „sicheren“ Anlageposition eines Zinspapieres nicht sehen möchte. Nicht zuletzt der negative Cashflow bei hoher Schuldenquote (nur 163 Mio. Marktkapitalisierung, ein Viertel der Schulden) mahnen mich zur Vorsicht.